Schutzkonzept öffentlicher Verkehr

Tragen Sie bitte im Mattelift eine Schutzmaske!

 

Tragen Sie im Mattelift wie in allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehr eine Hygienemaske, insbesondere wenn die Abstandsvorschriften des BAGs nicht eingehalten werden können. Im Wartebereich der Berg- und Talstation wie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen ist eine Hygienemaske zu tragen. Es werden keine Masken verteilt. Die Maskenpflicht gilt ab 12 Jahren.

Abstand halten und Stooszeiten vermeiden!

 

Halten Sie Abstand bei der Tal- und Bergstation. Lassen Sie Platz für die Aussteigenden und bilden Sie bei starken Frequenzen eine Gasse. 

Im Lift ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich. Es ist den Fahrgästen überlassen, ob sie mit andern nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen die Fahrt machen wollen. 

Vermeiden Sie wenn möglich Pendlerzeiten und weichen Sie auf schwächer frequentierte Tageszeiten aus.

Rückverfolgung / Contact-Tracing

 

 

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